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Wasserschaden2 Min. Lesezeit

Wasserschaden und Versicherung: So dokumentieren Sie richtig

Fotos, Protokolle, Fristen: Mit einer sauberen Dokumentation vermeiden Sie Ärger bei der Schadenregulierung nach einem Wasserschaden. Eine Checkliste.

Wasserschaden wird für die Versicherung dokumentiert
KI-generiert
Nach einem Wasserschaden ist der Kopf voll: Wasser stoppen, Möbel retten, Handwerker finden. Dabei geht leicht unter, was später für die Versicherung entscheidend ist. Eine gute Dokumentation spart Zeit, Nerven und Diskussionen. Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer Ihre Vertragsbedingungen.

Welche Versicherung ist zuständig?

  • Wohngebäudeversicherung: in der Regel für Schäden am Gebäude selbst, etwa Wände, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen
  • Hausratversicherung: für bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte
  • Elementarschutz: für Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau, sofern vereinbart
Mieter wenden sich für Gebäudeschäden an ihren Vermieter, für ihren eigenen Hausrat an ihre Hausratversicherung.

Die Dokumentations-Checkliste

  1. Fotos und Videos von Schadensquelle, Wasserstand, betroffenen Räumen und Gegenständen, bevor aufgeräumt wird
  2. Zeitpunkt notieren: Wann wurde der Schaden entdeckt, wann wurde was unternommen?
  3. Schadensliste mit beschädigten Gegenständen, möglichst mit Kaufdatum und Belegen
  4. Beschädigte Teile aufbewahren, etwa das geplatzte Schlauchstück, bis die Versicherung sie gesehen hat oder sie freigibt
  5. Messprotokolle der Feuchtemessung und Trocknung sammeln
  6. Rechnungen von Installateur, Trocknung und Instandsetzung geordnet ablegen

Schaden schnell melden

Die meisten Verträge verlangen eine unverzügliche Meldung. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Formular und notieren Sie die Schadennummer. Fragen Sie, ob ein Gutachter kommt und ob Sie mit Sofortmaßnahmen wie Trocknung schon beginnen dürfen. Schadenminderung ist in der Regel ausdrücklich erwünscht.

Typische Stolpersteine

  • Zu spät gemeldet oder Beweise vorschnell entsorgt
  • Renovierung begonnen, bevor der Schaden besichtigt wurde
  • Keine Messwerte, die das Ende der Trocknung belegen
  • Unklare Abgrenzung zwischen Gebäude- und Hausratschaden

Häufige Fragen

Darf ich den Handwerker selbst wählen?

Das hängt vom Vertrag ab. Stimmen Sie sich im Zweifel vorab mit der Versicherung ab.

Was ist mit Folgeschäden wie Schimmel?

Dokumentieren Sie den Verlauf. Eine zügige, belegte Trocknung hilft, Folgeschäden zu vermeiden und nachzuweisen.

Wir unterstützen Sie

Bei unseren Einsätzen erfassen wir den Schaden mit Fotos und Messwerten und halten den Trocknungsverlauf fest. So haben Sie Unterlagen für Ihre Versicherung. Mehr zur Trocknung in Brandenburg oder Kontakt aufnehmen.